Bei einem Auffahrunfall trifft den Auffahrenden nicht automatisch die Schuld.

Fährt ein Fahrer an einer Ampel bei Grün zunächst an, bremst dann aber abrupt ab, trägt er die Alleinschuld an einem Auffahrunfall, berichtet die Deutsche Anwaltsauskunft in Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichtes München (Az.: 345 C 10019/01).

Im Großstadtverkehr sei es zulässig, in einer Kolonne mit kurzen Abständen zu fahren, so das Gericht. Wer darin überraschend stark abbremse, trage die Verantwortung für einen Unfall.

In dem entschiedenen Fall fuhr eine Fahrerin im Kreuzungsbereich auf der Linksabbiegerspur. Obwohl die Linksabbieger-Ampel Grün zeigte, bremste sie stark ab, so dass das nachfolgende Auto auffuhr. Für die Richterin war unerheblich, dass dieses mit zu geringem Abstand dem Wagen der bremsenden Fahrerin gefolgt war: Im Großstadtbereich sei dies zulässig, weil sonst die Grünphase nicht ausgenutzt und der Verkehr behindert werde.

Quelle: dpa / web.de / Motorrad 





 

 

 

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