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Sollte euer Motorrad ein Saisonkennzeichen haben, ist es jetzt besonders wichtig, den Geltungszeitraum genau einzuhalten. So ist es gesetzlich geregelt, dass das KFZ nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, auch nicht geparkt. Es besteht außerhalb des Zulassungszeitraumes kein Versicherungsschutz. M.W. Quelle : www.Bikertown.de.vu
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