Bis Anfang diesen Jahres war es so, dass es bisher  immer auf den Zeitpunkt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides an kam. Jetzt kommt es auf den viel früheren Zeitpunkt der Tat an.
Die Tilgungsfristen sind unverändert geblieben. Verkehrsordnungswidrigkeiten werden nach Ablauf von 2 Jahren grundsätzlich getilgt.

Jeder neue Punkt der auf einer Eintragung einer Ordnungswidrigkeit oder auch einer Straftat beruht, hindert die Tilgung der voreingetragenen Taten.

Man muss drei Zeitpunkte unterscheiden: ab 8, 14 und 18 Punkten. Ab 8 Punkten erhält der Kraftfahrer eine Verwarnung und wird eingeladen freiwillig an einem Aufbauseminar teilzunehmen, ab 14 Punkten ordnet die Behörde die Teilnahme an und ab 18 Punkten entzieht die Behörde die Fahrerlaubnis.

Jeder Kraftfahrer, der an einem Aufbauseminar teilnimmt, erhält einen Bonus und zwar aufgestaffelt – je nach dem wie viele Punkte er im Verkehrszentralregister eingetragen hat – bis zu 8 Punkten bekommt er 4 Punkte gutgeschrieben und von 9 bis 13 Punkten noch 2 Punkte.

Die Aufbaukurse gibt es bei besonders qualifizierten Fahrschulen. Sie bestehen aus 4 Einheiten á 135 Minuten und sie kosten zirka 250.- bis 300.- Euro.



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