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Bis Anfang diesen
Jahres war es so, dass es bisher immer auf den Zeitpunkt der
Rechtskraft des Bußgeldbescheides an kam. Jetzt kommt es auf den viel früheren
Zeitpunkt der Tat an.
Jeder neue Punkt der
auf einer Eintragung einer Ordnungswidrigkeit oder auch einer Straftat
beruht, hindert die Tilgung der voreingetragenen Taten.
Man muss drei
Zeitpunkte unterscheiden: ab 8, 14 und 18 Punkten. Ab 8 Punkten erhält
der Kraftfahrer eine Verwarnung und wird eingeladen freiwillig an einem
Aufbauseminar teilzunehmen, ab 14 Punkten ordnet die Behörde die
Teilnahme an und ab 18 Punkten entzieht die Behörde die Fahrerlaubnis.
Jeder Kraftfahrer, der an einem Aufbauseminar teilnimmt, erhält einen Bonus und zwar aufgestaffelt – je nach dem wie viele Punkte er im Verkehrszentralregister eingetragen hat – bis zu 8 Punkten bekommt er 4 Punkte gutgeschrieben und von 9 bis 13 Punkten noch 2 Punkte. Die Aufbaukurse
gibt es bei besonders qualifizierten Fahrschulen. Sie bestehen aus 4
Einheiten á 135 Minuten und sie kosten zirka 250.- bis 300.- Euro.
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